Die betriebliche Altersversorgung (bAV) ist einer der komplexesten Anwendungsbereiche der bundesdeutschen Rechtswissenschaft. Gerade das interdisziplinäre Zusammenwirken von unterschiedlichen Rechtsbereichen führt dazu, dass viele unternehmensinterne Anwender diesem Bereich distanziert bzw. mit einigem Unbehagen gegenüberstehen. Denn nicht nur die zivil- und arbeitsrechtlichen Anforderungen an die „bAV“ sind enorm – auch die steuer-, sozialversicherungs-, bilanz- und datenschutzrechtlichen Verwaltungsanforderungen samt den einhergehenden Fragen zur effizienten Abwicklung der Entgeltabrechnung stellen die Unternehmen vor zumeist kaum noch nachzuvollziehende Pflichtaufgaben im Rahmen der bAV. Das Ergebnis dieser Zustandsbeschreibung ist aktuell in allen Unternehmensbereichen sichtbar: arbeits- und zivilrechtlich „veraltete“ Versorgungswerke, unkalkulierbare Haftungsgefahren für Arbeitgeber, nicht ausgereifte Informationsprozesse für Arbeitnehmer, hohe Verwaltungsgebühren an externe Dienstleister bei mangelnder Rechtssicherheit und unzureichenden Beratungsstandards, finanziell in Schieflage geratene Anlagewerte zur Ausfinanzierung von Versorgungswerken, mangelndes Wissen über alternative Handlungsmöglichkeiten.

Dieser nicht länger widerspruchslos hinzunehmenden Marktsituation tritt der „Deutsche bAV Service“ entgegen:

Der Deutsche bAV Service ist der markenrechtlich geschützte Sondergeschäftsbereich der Kenston Services GmbH zur Koordinierung und Gewährleistung einer ganzheitlichen Beratungsabwicklung im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung – samt integrierter umfassender Rechtssicherheit – für Unternehmen aus allen Bereichen von der kleinen „Ein-Mann-GmbH“ bis hin zum börsennotierten Dax-Unternehmen.