Zielsetzung der Kooperation zwischen dem Deutschen bAV Service und dem jeweiligen Arbeitgeber ist aus rechtsberatender Sicht die Koordination der Auslagerung sämtlicher erlaubnispflichtiger und haftungsrelevanter Tätigkeiten aus der Rechts- und Rentenberatung der weiten Beratungsbereiche der betrieblichen Altersversorgung und der artverwandten Zeitwertkontenmodelle.

Die genannten rechts- und rentenberatenden Tätigkeiten lagern der Deutsche bAV Service bzw. seine Markeninhaberin Kenston Services GmbH in diesem Zusammenhang an ihr kooperierendes Partnerunternehmen Kenston Pension GmbH, gerichtlich zugelassene Rentenberatungskanzlei für die betriebliche Altersversorgung, aus. Einhergehend muss sodann ein eigenständiges Mandatsverhältnis zwischen dem jeweiligen Mandanten und der Kenston Pension GmbH eingegangen werden.

Geschäftsführer der Kenston Services GmbH ist Herr Sebastian Uckermann. Gleichzeitig ist Herr Uckermann, in seiner Funktion als gerichtlich zugelassener Rentenberater für die betriebliche Altersversorgung, „Vorsitzender des Bundesverbandes der Rechtsberater für betriebliche Altersversorgung und Zeitwertkonten e.V.“ (BRBZ) sowie Autor zahlreicher praktischer und wissenschaftlicher Fachpublikationen auf dem Gebiet der betrieblichen Altersversorgung und der Zeitwertkonten.

Selbstverständlich steht es dem jeweiligen Mandanten auch frei, ein Unternehmen ohne Zugehörigkeit zum „Deutschen bAV Service“ zur Ausführung der rechts- und rentenberatenden Tätigkeiten zu beauftragen. In diesem Fall veranlasst der „Deutsche bAV Service“ eine reibungslose Eingliederung des entsprechenden Beratungspartners in die Gesamtumsetzung.

Zusammenfassend lassen sich folgende Kerndienstleistungen der Kenston Pension GmbH für ihre Kunden im Zusammenhang der Beratungsdienstleistungen für sämtliche Lösungen der betrieblichen Altersversorgung darlegen:

  • Hilfestellung und Beratung in sämtlichen sozialversicherungsrechtlichen Fragen im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung;
  • Rechtliche, steuerliche und bilanzielle Begleitung bei der Implementierung und fortlaufenden Betreuung sämtlicher Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung;
  • Auswertung und Kommentierung sämtlicher rechtlicher und steuerlicher Anweisungen sowie von Erlassen der Bundesbehörden (BMF-Schreiben);
  • Überprüfung und Auslegung von Tarifvertragsklauseln und Betriebsvereinbarungen;
  • Einbeziehung sämtlicher rechtlicher und steuerlicher Komponenten der privaten Altersversorgung in das interdisziplinäre Aufgabengebiet der betrieblichen Altersversorgung;
  • Bewertung von Versorgungswerken in Bezug auf Ausgliederungs- und Auslagerungsmöglichkeiten;
  • Verfassung rechtssicherer Versorgungszusagen für alle Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung samt den ggf. notwendigen Gesellschafterbeschlüssen;
  • Bewertung, Begutachtung, Restrukturierung und Auslagerung sämtlicher Versorgungswerke der betrieblichen Altersversorgung;
  • Erstellung von versicherungsmathematischen Gutachten;
  • Anpassungsprüfungen gemäß § 16 BetrAVG samt entsprechender Umsetzung;
  • Internationale Rechnungslegung.