Entgeltabrechnung
Die Administration von betrieblichen Versorgungswerken ist „unzertrennbar“ mit einer funktionsfähigen und effizienten Entgeltabrechnung verbunden. Denn nicht nur in der Anwartschaftsphase betrieblicher Versorgungsversprechen wird die betriebliche Vergütungsabwicklung tangiert. Vielmehr werden auch in der Rentenbezugsphase aus den Diensten ausgeschiedene Betriebsrentner weiterhin als „Quasi-Arbeitnehmer“ in der unternehmensinternen Entgeltabrechnung geführt, sofern Direkt- oder Unterstützungskassenzusagen erteilt worden sind. Da eine solche „Rentner-Lohnbuchhaltung“ somit bis zum Ableben des jeweiligen Versorgungsempfängers gewährleistet sein muss, ist es offensichtlich, dass die rechtliche und buchhalterische Führung von betrieblichen Versorgungswerken eine lebenslange Aufgabe darstellt.

Der Deutsche bAV Service gewährleistet daher die automatisierte, juristisch abgesicherte und jahrzehntelang fortwährende Abrechnung von Entgelten, die zum Betriebsrentenaufbau verwendet werden bzw. als betrieblicher Rentenbezug gelten. Vor allem das Aufgabenfeld der „Rentner-Lohnbuchhaltung“ stellt an dieser Stelle eine zentrale Aufgabe des Deutschen bAV Service dar. Folgende Dienstleistungen werden dementsprechend im Zusammenhang der laufenden Lohnbuchhaltung für Rentner u. a. durch den Deutschen bAV Service und seine angeschlossenen Partner  bereitgestellt:

  • Erstellung der Lohnsteuerbescheinigung und anderer Bescheinigungen;
  • Abrechnung von ausländischen Renten;
  • Abrechnung von Kapitalleistungen (einmalige Kapitalleistungen und Kapitalleistungen in mehreren Jahresraten);
  • Versand der erforderlichen Entgeltabrechnungen (Kuvertierung und Porto);
  • Todesfallbearbeitung;
  • Application Service: Administration der unternehmensinternen IT- und Netzwerk-Strukturen sowie entsprechende laufende rechtliche Pflege und Anpassung der Systeme durch befugte Rechtsdienstleister;
  • Sonderauswertungen und sonstige bzw. ergänzende Beratungsdienstleistungen.

Im Rahmen der diesbezüglichen Rechenzentrums- und Hostingdienstleistungen sind folgende technische Grundlagen zu beachten: Im Rahmen der eingesetzten und selbstentwickelten IT- und Software-Technologien setzt der Deutsche bAV Service ausschließlich hochmoderne, voll redundante Technik ein, die den DIN Bestimmungen nach ISO 27001 (IT-Sicherheitsmanagement) und nach 9001:2008 (Qualitätsmanagement) entsprechen. Ausgestattet mit Zugangskontrolle, redundanter Glasfaseranbindung, Klimatisierung, Brandschutz, Backupcenter, USV, Notstromversorgung, Videoüberwachung und Ausfallsicherheit schützen wir sämtliche Daten vor den Risiken der digitalen Welt.

Darüber hinaus gewährleistet die Kenston Services GmbH, als Inhaberin der Marke Deutscher bAV Service die jeweils erforderlichen Rechenzentrumskapazitäten und -sicherheiten gemäß den gesetzlichen Vorgaben sowie die technischen und organisatorischen Anforderungen nach § 9 BDSG und § 25a KWG.

Selbstverständlich übernehmen der „Deutsche bAV Service“ und seine angeschlossenen Partnerunternehmen auch Entgeltabrechnungsdienstleistungen ohne konkreten Bezug zur bAV-Verwaltung – also separates „Entgelt-Outsourcing“. Sprechen Sie uns an!

Human Resource
Betriebliche Altersversorgung ist als herausragender Baustein der Mitarbeitervergütung ein unabdingbarer Bestandteil einer effektiven Planung der „Human Resource“ (HR). HR bedeutet aus Sicht des „Deutschen bAV Service“ die Förderung eines effizienten Personalmanagements samt einer zugehörigen umfassenden Arbeitszufriedenheit von Arbeitnehmern.

Aufgrund der Tatsache, dass der Informationsbedarf hinsichtlich der Versorgungs- und Vergütungssysteme zur Altersabsicherung und Arbeitszeitgestaltung sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer enorm ist und in Zukunft noch weiter steigen wird, ist eine hochqualifizierte „Aufklärungsarbeit“ zu leisten. Diese Aufklärungsarbeit muss aber unter allen Umständen abseits von jeglichen Produktinteressen geführt werden. Anders als vielfach suggeriert ist Versorgungs- und Vergütungsberatung in erster Linie Rechts-, Steuer- und Unternehmensberatung. Die ggf. notwendigen Kapitalanlagelösungen werden erst zum Abschluss der Beratungsprozesse benötigt, wenn bereits sämtliche Grundlagen und Rahmenbedingungen rechtssicher geschaffen worden sind.

Vor allen Produktaspekten stehen somit umfassende Beratungsprozesse, die gerade bei der Einführung von HR-Lösungen eine „Verzahnung“ der gesetzlichen, betrieblichen und privaten Altersversorgungssituation des entsprechenden Arbeitnehmers mit dem Ziel, eine angemessene Gesamtvergütung einzurichten, sicherstellen müssen.

Einhergehend gilt in diesem Kontext auch das zukunftsweisende Thema „Work-Life-Balance“ zu beachten, welches den Schlüssel zum Erfolg für viele Unternehmen führen kann:

„Work-Life-Balance“ bedeutet eine neue Verzahnung von Arbeits- und Privatleben vor dem Hintergrund einer sich verändernden Arbeits- und Lebenswelt herzustellen. Der Kampf um qualifizierte Arbeitnehmer wird in naher Zukunft aufgrund der demographischen Entwicklung zunehmend härter werden. So müssen sich Unternehmer frühzeitig fragen:

  • Wie kann ich gute Arbeitnehmer halten?
  • Wie kann ich gute Arbeitnehmer gewinnen?

Positive Rahmenbedingungen am Arbeitsplatz entscheiden schon heute mehr im Wettbewerb um qualifizierte Fach- und Führungskräfte, als es pure Gehaltsversprechen tun. Unter diesem Gesichtspunkt wird das Thema Work-Life-Balance zukünftig immer mehr an Bedeutung gewinnen, weshalb wir uns im Besonderen diesem Thema widmen.
Sorgen auch Sie für ein Betriebsklima, das Potenziale anzieht und bindet – mit fundierter Beratung und individueller Abstimmung durch den „Deutschen bAV Service“!

Anforderungen an Arbeitgeber
Ohne eine o. g. Abstimmung kann eine HR-Gestaltung nicht sinnvoll erfolgen. Diese Vorgehensweise muss auch gerade im Sinne der Arbeitgeber sein, da diese sowohl für die unternehmensinterne Einführung eines HR-Systems als auch für den entsprechenden Informationstransfer an die berechtigte Arbeitnehmerschaft verantwortlich sind, damit der Einsatz von HR-Maßnahmen erfolgen kann.

Hierzu muss aus Arbeitgebersicht auch die Administration von betrieblichen Vergütungssystemen, wie Maßnahmen der betrieblichen Altersversorgung und Zeitwertkontenlösungen, rechtssicher und unbürokratisch umzusetzen sein. Durch sinnvolle Prozesssteuerung sollte  zudem sichergestellt werden, dass z. B. der fahrlässige Umstand beendet wird, wonach Arbeitnehmer oftmals abwägen, ob entweder eine Entgeltumwandlung zugunsten eines Zeitwertkontos oder zum Aufbau einer betrieblichen Altersversorgung stattfinden soll. In diesem Zusammenhang darf keine “Entweder-oder-Diskussion“ aufkeimen. Vielmehr müssen Zeitwertkontenlösungen und Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung als gleichberechtigte Partner betrachtet werden, die grundlegend verschiedene Ziele verfolgen und sich daher unter keinen Umständen gegenseitig ausschließen dürfen.

Auf diesem Wege erhalten Arbeitgeber auch die Möglichkeit, zum ersten Mal „richtige und werthaltige“ Sozialleistungen und HR-Maßnahmen zur Mitarbeiterbindung einsetzen zu können. So muss es gerade zum integralen Bestandteil einer bAV- und Zeitwertkonten-Einführung und –Verwaltung in Unternehmen gehören bzw. werden, dass im Anschluss an die Arbeitgeberberatung eine umfassende Arbeitnehmerberatung erfolgt, die das jeweilige Vergütungsinstrument auf die komplette Versorgungssituation des Arbeitnehmers abstimmt. Es ist daher eine umfassende rechtliche und steuerliche Konzeptberatung erforderlich, an deren Ende sich erst, wie bereits oben beschrieben, die Produktberatung anschließt. Arbeitgeber, die auf diesem Wege „Inhouse-Lösungen“ zur Beratung ihrer Arbeitnehmer bereithalten, werden bei der Mitarbeitergewinnung und -bindung Alleinstellungsmerkmale generieren. Außerdem leisten sie einen entscheidenden Beitrag dazu, dass die Versorgungssituationen von Arbeitnehmern einheitlich auf die erforderlichen Praxisrelevanzen abgestellt werden, ohne dass ein unwirtschaftlicher Einsatz von unterschiedlichen, nicht aufeinander abgestimmten Finanzanlageprodukten stattfindet.

Setzen Sie daher auf den „Deutschen bAV Service“ als Ihren begleitenden Partner zur Gewährleistung einer umfassenden Arbeitgeber- und Arbeitnehmerzufriedenheit!